Lock-Down und Angeln
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Die Ausübung der Angelfischerei ist grundsätzlich weiterhin unter den geltenden Kontaktbeschränkungen möglich (max. 2 Hausstände – bis 5 Personen).
In der Zeit von 21:00 bis 05:00 Uhr herrscht in ganz Bayern Ausgangssperre. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist in dieser Zeit nur in begründeten Fällen gestattet. Die Angelfischerei zählt hier grundsätzlich nicht dazu. Dies bedeutet, dass während des Lock-downs die Ausübung der privaten Angelfischerei 21:00 bis 05:00 Uhr regelmäßig verboten ist.
Quelle: Landesfischereiverband Bayern e.V., Stand 16.12.2020
Karten gibt es weiterhin über hejfish.com sowie an unseren geöffnet Ausgabestellen (zB OMV Tirschenreuth, OMV Marktredwitz).
Petri Heil
Die Vorstandschaft