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Der Weg zum Anglerglück beginnt mit der staatlichen Fischerprüfung

Wer in Bayern seine Forelle angeln möchte, darf nicht einfach so die Rute auswerfen. Nötig ist ein Fischereierlaubnisschein, der aber nur erteilt wird, wenn eine staatliche Prüfung bestanden wurde.

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AG02Wer in Bayern ohne Angelschein (Fischereischein) angelt und dabei erwischt wird, kann ins Gefängnis wandern. Der Freistaat gehört zu den Bundesländern, in denen das als Straftat gilt. Bis zu zwei Jahre Haft kann es geben, auf jeden Fall eine saftige Geldstrafe.
Der Weg zum Anglerglück führt in Deutschland über die sogenannte Fischerprüfung. Mit ihr erbringt der Angler einen Sachkundenachweis - auch aus Gründen des Umwelt- und Tierschutzes.
Wer die Fischerprüfung bestanden hat, kann anschließend einen Fischereischein beantragen. Mit diesem kann er schließlich einen Fischereierlaubnisschein bekommen. Er wird vom Inhaber des Fischereirechts für das jeweilige Gewässer, in dem man angeln möchte, erteilt.

Unterricht in Theorie und Praxis

"Zunächst sucht man sich in seiner Region einen Verein aus, der einen Vorbereitungslehrgang für die staatliche Fischerprüfung anbietet", erklärt Andre Röckl, Vorsitzender des Fischereivereins Stiftland in Tirschenreuth. In Bayern sei eine reine Online-Schulung verboten, sagt er. Präsenzunterricht ist "unbedingt erforderlich" - ein Problem während der Corona-Pandemie. Inzwischen bieten Vereine allerdings die Vorbereitungskurse unter Einhaltung der Hygieneregeln wieder an.
In der Regel müssen 30 Präsenzstunden absolviert werden, ehe man zur Fischerprüfung zugelassen wird, sagt Röckl. Der Unterricht ist in verschiedene Themenbereiche gegliedert. Dabei geht es um Fisch- und um Gewässerkunde, im Speziellen um den Schutz und die Pflege der Fischgewässer sowie um die Fischhege. Dazu kommen der richtige Umgang mit den Fanggeräten und den gefangenen Fischen sowie fischereiliche Praxis. Auch die Rechtsvorschriften werden im Unterricht behandelt.
Zudem werden die Prüflinge praktisch in den Gebrauch der Fanggeräte und den Umgang mit den gefangenen Fischen eingewiesen. Neben der Theorie werde also auch "sehr viel Wert auf eine praxisorientierte Ausbildung" gelegt.

Kinder angeln mit Begleitung
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In der bayerischen Fischerprüfung, so Röckl, müssen 60 Fragen aus den fünf Fachbereichen, also 12 Fragen aus jedem Fachbereich, beantwortet werden. Wer mindestens 45 der 60 Fragen richtig beantwortet, hat die Prüfung bestanden.
Die Vorbereitungskurse zur Fischerprüfung bieten die lokalen Fischereivereine regelmäßig an. "Ein Vorbereitungskurs kostet rund 150 Euro", sagt Röckl, "die Prüfung selbst weitere 30 Euro."
Kinder und Jugendliche brauchen in Bayern keine Fischerprüfung zu machen, wenn sie angeln wollen. "Allerdings dürfen sie nur dann angeln, wenn eine volljährige Begleitperson mit dabei ist, die einen gültigen Fischereischein besitzt."
Auch heimische Fische haben Schonzeiten:
  • Bachforelle (1. Oktober bis 28. Februar)
  • Huchen (15. Februar bis 31. Mai)
  • Barbe (1. Mai bis 15. Juni)
  • Hecht (15. Februar bis 15. April)
"Wichtig ist, dass die Fische auch ein bestimmtes Mindestmaß haben müssen", erklärt Röckl. "Wer Fische in den Schonzeiten angelt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro rechnen."
Angeln sei kein Sport, schwärmt Röckl. "Es ist ein ganz besonderes Naturerlebnis, das man mit anderen Hobbys eigentlich gar nicht vergleichen kann." Der Respekt und der faire Umgang mit dem Fisch müsse auf jeden Fall gewahrt bleiben. "Dies ist sicherlich für viele Nicht-Angler nicht ganz verständlich und nachvollziehbar."
  • Eine Übersicht über die Vereine der Oberpfalz gibt es auf der Homepage des Fischereiverbands Oberpfalz auf www.fischereiverband-oberpfalz.de.
  • Informationen über die Prüfungstermine der staatlichen Fischerprüfung gibt es bei den lokalen Vereinen, die die Vorbereitungslehrgänge anbieten, sowie online auf der Homepage der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) auf www.fischerpruefung-online.bayern.de.
Quelle: lion1
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