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Natur und Stille: Angeln ist für viele Menschen das schönste Hobby der Welt. Doch in Deutschland darf die Rute nicht einfach ausgeworfen werden: Die Fischerprüfung ist Pflicht.

NT 10 19Wenn ein Fisch anbeißt, ist das der absolute Kick, sagt Nina Rath.

Für manche Menschen ist Angeln das Langweiligste, was es gibt. Stundenlang an einem Teich sitzen - und kein Fisch beißt an. Wenn möglich soll man untereinander nicht sprechen, denn dies könnte die Fische vertreiben. Für andere wiederum ist das Angeln der Kick schlechthin, ein atemberaubendes Hobby inmitten der Natur.
Die 20-jährige Nina Rath aus Hohenthan könnte sich etwas Schöneres als das Angeln gar nicht vorstellen. Nun, sie ist auch vorbelastet, denn schon mit sieben Jahren ging sie gemeinsam mit ihrem Vater, der jahrelang Jugendleiter beim Fischereiverein Stiftland war, zum Angeln. So erlernte sie von Grund auf, was das Angeln ausmacht. Diese Faszination hat bis heute noch nicht nachgelassen. "Ich liebe es in der Natur zu sein, an der frischen Luft, am Wasser", schwärmt Nina Rath. "Und wenn dann auch noch ein Fisch anbeißt, ist es der absolute Kick." Wenn sie angle und dann den Fisch in ihren Händen halte, spüre sie pures Adrenalin, bekennt sie freimütig. "Angeln macht mir einfach Spaß."

Ab zehn Jahren

Angeln darf nicht jeder. Um überhaupt angeln zu dürfen, muss man mindestens zehn Jahre alt sein und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Auch beim Fischereiverein Stiftland können Interessierte eine Ausbildung mit einer anschließenden Fischerprüfung absolvieren.

Jugendleiterin Anita Köppl geht immer wieder mit Kindern und Jugendlichen an die Vereinsgewässer - wie den Liebensteiner Stausee - und lehrt dem Nachwuchs das theoretische und praktische Wissen rund ums Angeln. Auch Ausbilder Herbert Walenta demonstriert den Kindern und Jugendlichen das Einmaleins des Angelns. Er zeigt das Füllen, das "Feedern" des kleines Futterkorbes, der an der Angel hängt. Er füllt es mit "Lockmittel", mit Mehl und verschiedenen Aromen. Auf dem Stundenplan steht außerdem das Ködern mit lebendigen Maden oder Würmern. Nach dem Befüllen des Futterkorbes kann die Angel ins Gewässer ausgeworfen werden. Auch das Auswerfen einer Angel ist mit einer gewissen Technik verbunden. Ausbilder Herbert Walenta demonstriert es dem Nachwuchs, ehe sie es auch selbst versuchen dürfen. An diesem Tag ist es sehr windig. Walenta weiß: "Es wird heute wohl etwas länger dauern, bis ein Fisch angebissen hat."

Jugendfischerkönig

Zum ersten Mal dabei ist auch der zehnjährige Robin Baumgärtner aus Konnersreuth. Sein Kumpel Jannik Walenta, der Sohn von Herbert Walenta, hat ihn überredet, doch einfach mal mitzukommen. Jannik angelt schon etwas länger. In diesem Jahr sei er sogar Jugendfischerkönig im Verein geworden, erzählt er voller Stolz. Gebannt und voller Spannung sitzen beide am Ufer und beobachten ihre Angeln. Nichts bewegt sich. Endlich nach längerer Zeit - ein Fisch hat angebissen. Robin ist sichtlich aufgeregt und zieht gemeinsam mit Jannik die Angelschnur ein. Stolz präsentiert er später den ersten Fisch, den er selbst geangelt hat. Herbert Walenta betont, dass das Angeln nur erlaubt sei, um den Fisch dann auch zu essen. Einen gefangenen Fisch wieder ins Wasser zurückzuwerfen, ist absolut tabu - außer der Fisch ist noch zu klein. Geangelt werden in unserer Region vor allem Forellen, Karpfen, Weißfische, aber auch Raubfische wie Hecht, Zander oder Barsch.

Der Weg zum Fischereischein

Wer sich für das Angeln interessiert und den Fischereischein erwerben will, muss als erstes einen Vorbereitungslehrgang besuchen. Er ist die Zulassungsvoraussetzung für die Fischerprüfung. Die Kurse werden von Fischereiverbänden und Fischereivereinen vor Ort angeboten.

Hier ist Anwesenheit Pflicht. „Online-Kurse, in denen der Unterricht mit Hilfe von technischen Geräten verfolgt wird sind in Bayern nicht akzeptiert“, teilt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft auf ihrer Homepage mit. Auf www.fischerpruefung-online.bayern.de gibt es einen bayernweiten Überblick über die Anbieter von Vorbereitungslehrgängen und weitere Informationen zur Fischerprüfung. Abgefragt werden bei der Prüfung Fisch- und Gewässerkunde, Schutz und Pflege der Fischgewässer und Fischhege, die Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung der gefangenen Fische und Rechtsvorschriften. In den Vorbereitungslehrgängen gibt es praktische Einweisungen in den Gebrauch der Fanggeräte und die Behandlung der gefangenen Fische.

Wer die Fischerprüfung bestanden hat, wendet sich an die Gemeindeverwaltung seines Wohnsitzes. Sie ist für die Erstellung des Fischereischeins zuständig. Doch auch wer im Besitz eines Fischereischeins ist, darf in Bayern nicht einfach die Angelrute auswerfen.

Angler benötigen zusätzlich eine entsprechende Erlaubnis für das jeweilige Gewässer, den sogenannten Fischereierlaubnisschein. Er wird in der Regel vom Pächter oder Eigentümer des Gewässers ausgestellt. Wer sich nicht daran hält, macht sich der Fischwilderei strafbar. (dt)