Am 06. März 2010 hat in Bayern die staatliche Fischerprüfung stattgefunden.
Bei dieser Fischerprüfung wurden die folgenden Fragen zur Beantwortung gestellt.
(nur eine Antwort ist richtig)
Staatliche Fischerprüfung 2010 Hauptprüfung
06. März 2010
Prüfungsfragen
1. Fischkunde
1. Welche Fischarten gehören zu den Karpfenartigen (Cypriniden)?
a) Strömer und Moderlieschen
b) Blaufelchen und Äsche
c) Kaulbarsch und Schrätzer
2. Was ist ein Gelbaal?
a) eine besondere Aalrasse
b) ein noch im Fressstadium befindlicher Aal
c) ein laichreifer Aal
3. Welche Fischart hat hornige Lippen mit kantigen Rändern?
a) Barbe
b) Nase
c) Karausche
4. Woran erkennt man die männliche Äsche?
a) am Laichhaken
b) an der größeren Afterflosse
c) an der längeren Rückenflosse
5. Wie unterscheiden sich Giebel und Karpfen?
a) der Giebel hat vier, der Karpfen keine Barteln
b) der Karpfen hat vier, der Giebel keine Barteln
c) der Giebel hat vier, der Karpfen zwei Barteln
6. Welche Aufgabe hat die Schleimschicht auf der Oberfläche des Fisches?
a) Sie schützt gegen äußere Einflüsse und vermindert den Reibungswiderstand beim Schwimmen
b) Sie ist für die Färbung verantwortlich
c) Sie gibt den Schuppen Halt
7. Welche Fischart hat am Rücken zwei Flossen?
a) Renke (Felchen)
b) Waller (Wels)
c) Mairenke (Seelaube)
8. Welche Flossenstellung ist für das Rotauge kennzeichnend?
a) die Rückenflosse beginnt senkrecht über dem Ansatz der Bauchflossen
b) die Rückenflosse endet vor dem Ansatz der Bauchflossen
c) die Rückenflosse beginnt senkrecht über dem Ansatz der Brustflossen
9. Haben karpfenartige Fische ein Gehörorgan?
a) sie haben ein äußerlich erkennbares Gehörorgan
b) sie haben ein inneres Gehörorgan
c) sie haben kein Gehörorgan
10. Welche Fischart hat, bezogen auf die Körpergröße, besonders kleine Augen?
a) Waller (Wels)
b) Zander
c) Karpfen
11. Welche der karpfenartigen Fische leben im Alter auch räuberisch?
a) Schied (Rapfen) und Aitel (Döbel)
b) Hasel und Rotfeder
c) Barbe und Nase
12. Welche Fischart klebt die Eier an Wurzeln und Steine?
a) Zander
b) Bachforelle
c) Blaufelchen
2.Gewässerkunde
13. Bei welcher Wassertemperatur hat das Wasser die größte Dichte (höchstes spezifisches Gewicht)?
a) bei 0 °C
b) bei +4 °C
c) bei – 1 °C
14. Welcher Faktor ist für die Sauerstofferzeugung der grünen Unterwasserpflanzen entscheidend?
a) eine Wassertemperatur von über 18 °C
b) das Licht
c) ein pH-Wert von unter 3
15. Welche Fischarten sind für die Äschen- und Barbenregion typisch?
a) Bachforelle und Mühlkoppe (Groppe)
b) Nase und Schneider
c) Waller (Wels) und Güster
16. Welche Fischart kommt in Hochgebirgsseen vor?
a) Barbe
b) Elritze
c) Zander
17. Welche Pflanzen bezeichnet man als Unterwasserpflanzen?
a) Seggen
b) Wasserlinsen
c) durchwachsenes, kammförmiges und krauses Laichkraut
18. Wie kann man Eintagsfliegen- und Steinfliegenlarven sicher unterscheiden?
a) Steinfliegenlarven haben die Kiemenanhänge am Hinterleib und in der Regel drei Schwanzborsten
b) Eintagsfliegenlarven haben die Kiemenanhänge am Hinterleib und in der Regel drei Schwanzborsten
c) Eintagsfliegen- und Steinfliegenlarven kann man nicht sicher unterscheiden
19. Welche der genannten Tiere sind Bioindikatoren für unbelastete Fließgewässer (Gewässergüteklasse I)?
a) Rote Zuckmückenlarven
b) Steinfliegenlarven
c) Schneckenegel
20. Wodurch zeichnet sich ein nahrungsarmer See aus?
a) sein Tiefenwasser hat einen hohen Sauerstoffgehalt
b) sein Tiefenwasser ist sehr sauerstoffarm
c) am Grund befinden sich regelmäßig große Ablagerungen an fäulnisfähigen, organischen Stoffen
21. Was bezeichnet man in einem See als „Wasserblüte “?
a) die Blütezeit von Schwimmblattpflanzen, z. B. Teichrosen
b) eine übermäßige Entwicklung von pflanzlichem Plankton (Phytoplankton)
c) den starken Anflug von Blütenpollen auf dem Gewässer
22. Was versteht man unter Aufwuchs?
a) Ansiedelung von Algen auf lebendem (z. B. Wasserpflanzen) und totem (z. B. Steinen) Material
b) Massenentwicklung von pflanzlichem Plankton
c) Massenentwicklung von Schilf und Rohr
23. Der Biber ernährt sich von
a) Kleintieren
b) Fischen
c) Pflanzen und Baumrinde
24. Welche der Vogelarten ernähren sich auch von Kleinfischen?
a) Stockente, Graugans, Höckerschwan
b) Haubentaucher, Eisvogel, Gänsesäger
c) Blässhuhn, Schilfrohrsänger, Wasseramsel
3.Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege
25. Unter nachhaltiger Nutzung versteht man
a) die Erhaltung der Erträge durch jährlichen Besatz
b) die Abnahme der Fischbestände ohne Besatz
c) die Abschöpfung des natürlichen Fischertrages ohne Beeinträchtigung der Reproduktionsfähigkeit der Bestände
26. Welche der folgenden Fischarten ist gemäß der „Roten Liste “ gefährdeter Tiere Bayerns „vom Aussterben bedroht “?
a) Moderlieschen
b) Perlfisch
c) Rutte (Quappe, Trüsche)
27. Wonach richtet sich das Ausmaß des Fischbesatzes?
a) nach der natürlichen Nahrungsgrundlage im Gewässer
b) nach der Tiefe des Gewässers
c) nach dem Schonmaß der einzelnen Fischarten
28. Ein Besatz im Rahmen einer Wiederbesiedelung mit Bitterlingen in einem Gewässer ist grundsätzlich nur sinnvoll, wenn
a) intakte Teichmuschelbestände vorhanden sind
b) ausreichend kiesiges Laichsubstrat vorhanden ist
c) das Gewässer großflächig mit Teichrosen bewachsen ist
29. Was ist ein Kiemenkrebs?
a) ein Fischnährtier
b) ein Schmarotzer auf den Fischkiemen
c) eine geschwulstförmige Erkrankung der Fischkiemen
30. Welchen Einfluss haben Querverbauungen (Wehre), wenn sie sich in kurzen Abständen in einem Fließgewässer befinden?
a) sie verlangsamen die Fließgeschwindigkeit, der Gewässergrund verschlammt und Laichplätze auf kiesigem Grund gehen verloren
b) sie verbessern die Möglichkeit der Laichwanderung von Fischen
c) bedingt durch die längere Verweildauer des Wassers kommt es zu einer Verbesserung der Wasserqualität
31. Warum sollen Fließgewässer durchgängig sein?
a) weil viele Fischarten flussaufwärts wie flussabwärts zu den Laichgebieten ziehen
b) weil sich damit das Verbreitungsgebiet des Bibers vergrößern lässt
c) weil der Wassersport dies erforderlich macht
32. Welchen Nutzen erfüllt ein uferbegleitender Gehölzsaum?
a) er erfüllt keinen Nutzen
b) er dient dem Rückhalt von Einschwemmungen aus dem Umland (Uferschutzstreifen)
c) er erhöht die Ertragsfähigkeit des angrenzenden Ackerlandes
33. Welche Krankheitserscheinungen (Symptome) stellen sich besonders leicht nach Verletzung der Fischhaut ein?
a) Hornhauttrübung
b) Verpilzung der Wunde
c) Wurmbefall
34. Welcher Parasit schmarotzt auf der Haut der Fische?
a) Karpfenlaus
b) Kratzer
c) Riemenwurm
35. Welche Einrichtung ist befähigt krankheitsverdächtige Fische zu untersuchen?
a) Chemische Untersuchungsanstalt
b) Fischgesundheitsdienst
c) Polizei
36. Müssen Sie als Fischereiausübungsberechtigter auch ein geeignetes Gefäß zur Entnahme von rechtsverwertbaren Wasserproben mit sich führen?
a) nein, für die Entnahme von Wasserproben sind Amtspersonen erforderlich
b) ja aber nur wenn das betreffende Gewässer mit Krankheitserregern belastet ist
c) ja, der Fischereiausübungsberechtigte ist verpflichtet in sehr nährstoffreichen Gewässern regelmäßig Wasserproben zu entnehmen
4.Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung gefangener Fische
37. Wodurch kann die senkrechte Stellung einer Pose (Schwimmer) im Wasser erreicht werden?
a) durch Einschalten eines Wirbels
b) durch Aufliegen des Köders auf dem Gewässerboden
c) durch Bleibeschwerung
38. Welcher Teil der Angelrolle vermeidet am ehesten einen Schnurriss beim Drill eines starken Fisches?
a) die Rücklaufsperre
b) die Übersetzung
c) die Schnurbremse
39. Mit welchen Knoten kann man zwei Enden einer monofilen Angelschnur verbinden?
a) Mastwurf, Stopperknoten
b) Turleknoten, Schlaufenknoten
c) Blutknoten, doppelter Fischerknoten
40. Welche Kombination von Hakengröße und Vorfachstärke ist zweckmäßig?
a) Hakengröße 13, Vorfachstärke 0,12
b) Hakengröße 13, Vorfachstärke 0,35
c) Hakengröße 13, Vorfachstärke 0,50
41. Welche Aussage ist richtig? Der Wobbler ist
a) eine ein- oder mehrteilige Fischimitation aus Holz oder Kunststoff, die taumelnde Bewegungen ausführt
b) ein Kugelspinner
c) ein Blinker
42. Bei welcher Art des Fischfangs sind kleinste Angelhaken - etwa der Größe 18 - 20 - fischgerecht?
a) beim Spinnfischen auf Zander
b) beim Fliegenfischen auf Forelle und Äsche
c) beim Angeln mit totem Köderfisch auf Hechte
43. Wovon hängt bei der Schleppangelfischerei vom Boot aus die Tiefenführung des Köders ab?
a) von der Länge der ausgegebenen Schnur, der Beschwerung und der Bootsgeschwindigkeit
b) von der Stärke der Schnur
c) von der Länge der Angelrute
44. Kleine dosierbare Beschwerungen der Angelschnur, wie etwa bei der leichten Posenfischerei erreicht man am besten
a) mit Laufblei
b) mit Bleioliven
c) mit Bleischrot
45. Wie muss ein guter Kescher beschaffen sein?
a) der Netzsack aus kräftigem, knotenfreien Garn muss tief und geräumig sein
b) der Netzsack muss sehr engmaschig sein
c) der Netzsack muss weitmaschig und flach sein
46. Frisches Blut von welchem Fisch verursacht im menschlichen Auge eine Entzündung?
a) von Aal
b) von Zander
c) von Karpfen
47. Was ist bei Fischarten mit Stachelstrahlen in der Rückenflosse zu beachten?
a) der Fischer muss sich vor schlecht heilenden Verletzungen in acht nehmen
b) diese Fische sind ungenießbar, weil die Stacheln beim Essen zu gefährlich sind
c) diese Fische müssen einzeln gehältert werden, da sie sich sonst gegenseitig verletzen
48. Anhand welcher Merkmale können Sie eindeutig feststellen, dass ein Speisefisch frisch ist?
a) fischiger Geruch, trockene Haut, verfärbte Kiemen
b) fischiger Geruch, verfärbte Haut, verklebte Kiemen
c) frischer Geruch, glänzend feuchte Haut, leuchtend rote Kiemen
5. Einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere des Fischerei- und Wasserrechts, des Tierschutz- und Tierseuchenrechts
49. Für die Entnahme von nicht bestandsgefährdeten Fischnährtieren aus einem Fischwasser wird folgendes benötigt:
a) keinerlei besonderer Erlaubnis
b) die Erlaubnis des Fischereiberechtigten
c) der gültige Fischereischein
50. Wer ist, soweit kein selbstständiges Fischrecht eines anderen besteht, in einem Gewässer fischereiberechtigt?
a) die Einwohner der anliegenden Gemeinde
b) der Staat
c) die Eigentümer des Gewässers
51. Welche Art steht nach der Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern (AVFiG) nicht unter ganzjähriger Schonung?
a) Schneider
b) Schrätzer
c) Laube
52. Welche Tierart darf in nicht geschlossenen Gewässern nur mit Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde ausgesetzt werden?
a) Steinkrebs
b) Edelkrebs
c) Zander
53. Wer kann für Fische, Krebse und Muscheln ohne Schonmaß und Schonzeit im Einzelfall vorübergehend Schonmaße und Schonzeiten festsetzen?
a) die Kreisverwaltungsbehörde durch befristete Anordnung
b) die Landesanstalt für Landwirtschaft –Institut für Fischerei
c) jede Gemeindeverwaltung
54. Welche Schonzeit und welches Schonmaß sind in der Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern (AVFiG) für die Äsche festgesetzt?
a) vom 1. Januar bis zum 30. April und 35 cm
b) vom 1. Februar bis zum 15. März und 30 cm
c) vom 1. April bis zum 31. Mai und 40 cm
55. Benötigt der Inhaber eines Jugendfischereischeins zum Fischen einen Erlaubnisschein?
a) nein
b) ja
c) nein, es gilt der Erlaubnisschein des ihn begleitenden, volljährigen Inhabers eines Fischereischeins
56. Das Uferbenützungsrecht berechtigt
a) zum Befahren fremder Grundstücke mit dem Pkw
b) zum Betreten eingefriedeter Grundstücke
c) zum Betreten von Brücken, Wehren und Schleusen
57. Gehören Rohrsänger und Wasseramseln zu den einheimischen, nicht jagdbaren, wildlebenden Vögeln, die besonders geschützt sind?
a) ja
b) nein
c) ihr Fang ist gestattet, wenn sie als Haustiere gehalten werden
58. Wer darf nach dem Tierschutzgesetz ein Wirbeltier töten?
a) jedermann
b) nur, wer die dazu nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt
c) nur, wer eine entsprechende Berufsausbildung abgeschlossen hat
59. Welche der folgenden Angelmethoden ist in Bayern verboten?
a) das Fischen mit lebenden Tauwürmern
b) das Fischen mit einer Hegene versehen mit 4 Anbissstellen
c) das Fischen mit einem lebenden Fisch als Köder
60. Darf der Angler die Eingeweide getöteter Fische in nicht geschlossene Gewässer einbringen?
a) ja, es handelt sich um Fischfutter
b) nein, dies ist unzulässig
c) ja, dies gehört noch zum Gemeingebrauch im Sinn der Wassergesetze