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Biberschäden an Angelgewässern
Unsere Mitglieder sind aufgefordert, Biberschäden an Angelgewässern (stehende und fließende Gewässer) an den Vorstand zu melden. Die Meldungen sollten das Gewässer mit Angabe von Ort und Art des Schadens enthalten und mit Foto dokumentiert sein. Interessant wäre auch zu wissen, seit wann der Schaden existiert.

Die Angaben werden zur Unterstützung unseres Landesfischereiverbandes benötigt, weil eventuell Entschädigungsansprüche bei der Regierung erwirkt werden können. Wir bitten unsere Mitglieder dringendst bekannte Schäden bis spätestens 15. Januar 2016 an den Verein zu geben.

Vielen Dank für Eure rege Mitarbeit.
Beste Grüße Robert Eisenmann
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